Neuproduktion – legaler Ersatz oder Kopie des Originals?

Wie geht der Kunstmarkt damit um, wenn beschädigte Fotowerke ersetzt oder neu produziert werden?

Viele Galerien / Galeristen sind -genau wie die Inside-Gallery- der Auffassung, dass man ein durch äußere Umstände beschädigtes Werk unter gewissen Umständen durch eine Neuproduktion ersetzen kann.

Die Neuproduktion eines, z.B. durch einen Wasserschaden irreparabel beschädigten Werkes, kann ausschließlich über die Galerie erfolgen. Zwingende Voraussetzung ist jedoch, dass die Galerie ein entsprechendes Werkeverzeichnis oder eine Editionsliste führt.

Nachdem das Werk zurückgegeben und rechtlich korrekt dokumentiert vernichtet wurde, kann ein Austausch erfolgen. Die Neuproduktion wird entsprechend auf dem Werk gekennzeichnet und ebenfalls von der Galerie überwacht, dokumentiert und zertifiziert.

Letztlich ist die Kennzeichnung für den Wert entscheidend.

 

Fine-Art Fotografie im Büro

3er Collage Blumenau

Limitierte Editionen