Der künstlerische Anspruch einer Fotografie entsteht, wenn der Fotograf / der Fotografierende eine besondere Gestaltung erschaffen oder für sich selbst sein Bild zum Kunstwerk definiert.
Ein fester künstlerischer Anspruch, also eine Erwartung oder ein Anrecht, im Sinne von Qualität und Qualifikation, besteht nicht.
Die Meisten der, seit der Erfindung der Fotografie aufgenommenen, Fotografien haben keinen künstlerischen Anspruch. Sie wurden einzig zur Erinnerung und Dokumentation angefertigt. Dies gilt auch für einen Großteil der kommerziellen Fotografien. Viele Porträts haben keinen künstlerischen Anspruch und sind somit, außer für den Abgebildeten und sein persönliches Umfeld, in künstlerischem Sinne wertlose Zeitzeugen – genau wie Landschaften auf Postkarten oder der Großteil der Werbefotografie.
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